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Landhaus Hollin
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Mitten im malerischen Fusch an der Großglocknerstraße, ein Katzensprung vom bekannten Zell am See und Kaprun entfernt, liegt auf einer Höhe von 800 m Landhaus Hollin. Dieses frei stehende Landhaus, das Sie allein bewohnen, besteht aus 2 separaten Ferienwohnungen und eignet sich bestens für gemeinsam reisende Familien oder Freunde. Im Erdgeschoss verfügen Sie über ein großes Wohnzimmer mit Essbereich für 20 Personen und eine Küche. Darüber hinaus stehen Ihnen ganze 8 Schlafzimmer mit 6 Badezimmer zur Verfügung. Im Winter befindet direkt hinter dem Haus ein Anfängerlift, ideal für Anfänger oder Kinder. Lanflaufloipen führen direkt am Haus vorbei und der Skiverleih und die Skischule befindet sich direkt gegenüber Ihrer Unterkunft. Mit dem kostenlosen Skibus, der nur 200 Meter vom Haus hält, gelangen Sie schnell zu den Skipisten von Zell am See. Sowohl im Winter als auch im Sommer ist Fusch ein idealer Ort, da sie über die bekannte Großglocknerstraße, welche direkt vor dem Haus vorbeiführt, in kurzer Zeit in den bekannten Orten Zell am See und Kaprun sind.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.