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Untere Roner Kasa - Suntinger
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Die Untere Roner Kasa liegt in Alleinlage auf ca. 1.400 m Seehöhe inmitten einer großen Wiese im Nationalpark Gebiet Hohe Tauern, mit weitem Blick über das ganze Tal. Im Sommer stehen die Weideflächen um die Hütte unseren Kühen zur Verfügung. Ein kleiner Bach rauscht neben der Hütte, der für ihre Kinder viel Spaß verspricht.
Die Almhütte hat zwei Doppelzimmer, die nebeneinander liegen. Sie ist eine neu erbaute Hütte mit gemütlicher Wohnküche, großer Sitzecke, E-Herd, Holzherd, Abwasch, Kühlschrank, Kaffeevollautomat, Toaster und Brotmaschine. Weiters ist sie mit Dusche und WC ausgestattet. E - Heizung, Strom sind vorhanden. Vor der Hütte befinden sich Sitzmöglichkeiten um die herrliche Ruhe geniessen zu können. Natürlich haben wir einen Griller für gemütliche Grillabende. Ein Reisegitterbett auf Anfrage.
WLAN ist in allen Bereichen nutzbar und ist kostenfrei!
Unser Highlight ist eine beheizbare Aussenbadewanne zum baden unter freiem Himmel!
Dies sind die allgemeinen Bedingungen von Untere Roner Kasa - Suntinger. Sie können je nach Zimmertyp variieren. Überprüfen Sie bitte daher auch die Zimmerbeschreibung.
Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.